Datenschutz in USA 2025 Vergleich: HIPAA, CCPA/CPRA, TDPSA & Co.

von [Autor] am [Datum]

Datenschutzgesetze in den USA: Wie Unternehmen den Flickenteppich 2025 bewältigen können

Datenschutzgesetze in den USA stellen Unternehmen zunehmend vor komplexe Herausforderungen. Während die DSGVO in Europa ein einheitliches Regelwerk schafft, zeigt sich in den Vereinigten Staaten ein völlig anderes Bild: Statt eines zentralen Datenschutzgesetzes gibt es einen Flickenteppich aus einzelnen Bundesstaaten, die nach und nach eigene Regelungen verabschieden – mit teils erheblichen Unterschieden in Reichweite, Pflichten und Durchsetzung.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der europäischen und der US-amerikanischen Datenschutzgesetzgebung liegt im Grundprinzip der Einwilligung: Europa setzt auf ein strenges Opt-In-Verfahren, bei dem Nutzer aktiv zustimmen müssen, bevor ihre Daten verarbeitet werden dürfen. Die meisten US-Gesetze hingegen basieren auf einem Opt-Out-Prinzip, bei dem die Datenverarbeitung grundsätzlich erlaubt ist, bis der Nutzer widerspricht.

Das Opt-Out-Verfahren ist vergleichsweise einfach umzusetzen, da Datenverarbeitungen grundsätzlich erlaubt sind, bis der Nutzer aktiv widerspricht. Für Unternehmen aus der EU bietet dies zunächst eine Chance im Vergleich zum strikten Opt-In-Verfahren. Schwieriger wird es jedoch, wenn Unternehmen gleichzeitig sowohl Opt-In- als auch Opt-Out-Verfahren integrieren müssen.

Darüber hinaus gilt bei vielen US-Gesetzen eine extraterritoriale Anwendung – das heißt, auch ohne physischen Standort in den USA müssen Unternehmen beispielsweise die Anforderungen aus Kalifornien, Colorado oder Virginia beachten, was zusätzlichen Aufwand verursacht.

Hinzu kommt: In zahlreichen US-Bundesstaaten existieren bislang gar keine umfassenden Datenschutzgesetze. Die Folge ist eine rechtliche Unsicherheit, die Unternehmen zwingt, regionale Unterschiede genau zu kennen und ihre Consent-Strategien dynamisch anzupassen.

Doch es gibt Hoffnung auf Vereinheitlichung: Mit dem American Privacy Rights Act (APRA) liegt ein vielversprechender Gesetzesentwurf auf Bundesebene vor, der eine flächendeckende Regelung schaffen könnte, ähnlich wie die DSGVO. Doch wird er wirklich verabschiedet? Und was würde sich dadurch für Unternehmen ändern?

In diesem Beitrag zeigen wir, wie sich die Datenschutzlandschaft der USA 2025/2026 entwickelt, welche Gesetze gelten, was der Unterschied zur DSGVO ist und wie Sie Ihre Organisation datenschutzkonform aufstellen.

US-Datenschutzgesetze nach Bundesstaat (2025/2026): Der große Überblick für Unternehmen

Die Datenschutzlandschaft in den USA wird zunehmend unübersichtlicher. Immer mehr Bundesstaaten verabschieden eigene Privacy Acts, die sich in ihrer Ausgestaltung deutlich unterscheiden – sei es beim Starttermin, beim Geltungsbereich oder bei der Frage, ob ein Opt-In oder Opt-Out für die Datennutzung erforderlich ist. Erwähnenswert ist, dass in vielen Fällen Unternehmen zusätzlich technische Standards wie das Global Privacy Control (GPC) berücksichtigen müssen.

Die folgende Übersicht zeigt alle aktuellen und geplanten US-Datenschutzgesetze ab 2019 bis 2026 – inklusive Abkürzungen, Gültigkeitsdaten und Besonderheiten. So behalten Sie den Überblick, welche Pflichten für Sie relevant sind.

Tab. 1: Übersicht der Datenschutzgesetze in den USA von 2019-2026

Bundesstaat
Gesetz
Gültigkeit seit/ab
Opt-In/Opt-Out
GPC erforderlich
Nevada
Nevada Privacy Law oder Senate Bill 220 (SB-220)
01.10.2019
Opt-Out (eingeschränkt)
Nein
Kalifornien
California Consumer Privacy Act (CCPA), erweitert durch California Privacy Rights Act (CPRA)
01.01.2020, 01.01.2023
Opt-Out
Ja
Virginia
Virginia Consumer Data Protection Act (VCDPA)
01.01.2023
Opt-Out
Ja
Colorado
Colorado Privacy Act (CPA)
01.07.2023
Opt-Out
Ja
Connecticut
Connecticut Data Privacy Act (CTDPA)
01.07.2023
Opt-Out
Ja
Utah
Utah Consumer Privacy Act (UCPA)
31.12.2023
Opt-Out
Ja
Texas
Texas Data Privacy and Security Act (TDPSA)
01.07.2024
Opt-Out
Ja
Oregon
Oregon Consumer Privacy Act (OCPA)
01.07.2024
Opt-Out
Ja
Florida
Florida Digital Bill of Rights (FDBR)
01.07.2024
Opt-Out (eingeschränkt)
Nein
Montana
Montana Consumer Data Privacy Act (MCDPA)
01.11.2024
Opt-Out
Ja
Delaware
Delaware Personal Data Privacy Act (DPDPA)
01.01.2025
Opt-Out
Ja
Iowa
Iowa Consumer Data Protection Act (ICDPA)
01.01.2025
Opt-Out
Nein
Nebraska
Nebraska Data Privacy Act (NDPA)
01.01.2025
Opt-Out
Ja
New Hampshire
New Hampshire Data Privacy Act oder RSA 507-H (NHDPA)
01.01.2025
Opt-Out
Ja
New Jersey
New Jersey Data Privacy Act (NJDPA)
15.01.2025
Opt-Out
Ja
Tennessee
Tennessee Information Protection Act (TIPA)
01.07.2025
Opt-Out
Nein
Minnesota
Minnesota Consumer Data Privacy Act (MCDPA)
31.07.2025
Opt-Out
Ja
Maryland
Maryland Online Data Privacy Act (MODPA)
01.10.2025
Opt-Out
Ja
Indiana
Indiana Consumer Data Protection Act (INCDPA)
01.01.2026
Opt-Out
Nein
Kentucky
Kentucky Consumer Data Protection Act (KCDPA)
01.01.2026
Opt-Out
Nein
Rhode Island
Rhode Island Data Transparency & Privacy Protection (RI-DTPPA)
01.01.2026
Opt-Out
Nein

 

Charakteristisch für den amerikanischen Datenschutzansatz ist das sogenannte Opt-Out-Modell: Unternehmen dürfen personenbezogene Daten zunächst sammeln und verarbeiten, solange der Nutzer dem nicht ausdrücklich widerspricht. Dieses Modell steht im deutlichen Kontrast zum Opt-In-Prinzip der DSGVO, das eine aktive Zustimmung voraussetzt, bevor Daten erhoben werden dürfen.

Wichtig zu wissen: Auch in den USA gibt es Ausnahmen vom Opt-Out-Modell. Diese betreffen vor allem besonders schützenswerte Informationen, etwa bei der Datenerhebung von Kindern unter 13 Jahren (COPPA) oder im Bereich gesundheitsbezogener Daten, für die ein Opt-In-Verfahren gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Ausnahmen zeigen, dass sich in einzelnen Bereichen bereits striktere Datenschutzstandards etablieren, die eine Annäherung an internationale Regelwerke andeuten.

Im folgenden Abschnitt erklären wir, was genau das Opt-Out-Modell bedeutet, wie es sich technisch umsetzen lässt und worauf Unternehmen bei der Gestaltung von Einwilligungsprozessen achten sollten.

Opt-In, Opt-Out & GPC erklärt: Was Unternehmen 2025 über Datenschutz-Präferenzen wissen müssen 

Die Grundlage moderner Datenschutzgesetze ist das Recht jeder Person, über die Nutzung ihrer Daten selbst zu entscheiden. Dabei unterscheiden Gesetzgeber weltweit zwischen zwei Prinzipien: dem Opt-In- und dem Opt-Out-Verfahren. Je nachdem, ob ein Nutzer aktiv zustimmen muss oder einer Verarbeitung nur widersprechen kann, ergeben sich völlig unterschiedliche rechtliche Anforderungen, besonders beim Consent Management im internationalen Umfeld.

Was bedeutet Opt-In?

Beim Opt-In-Verfahren muss eine Person der Verarbeitung ihrer Daten aktiv zustimmen, bevor diese erfolgen darf. Dieses Prinzip ist insbesondere aus der DSGVO bekannt und erfordert ein hohes Maß an Transparenz und Information.

Typische Opt-In-Mechanismen:

  • Cookie-Banner mit Akzeptieren-Button, bei dem Nutzer explizit zustimmen müssen

  • Granulare Auswahlmöglichkeiten für verschiedene Verarbeitungszwecke (z. B. Analyse, Marketing, Personalisierung)

  • Informationspflicht über Datenverarbeitung, Empfänger, Speicherdauer und Widerrufsrecht

  • Beigefügte Datenschutzerklärungen, Cookie-Richtlinien und AGBs

Ohne gültige Einwilligung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht zulässig – Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Ein bekanntes Beispiel: Google Analytics darf in der EU nur mit aktiver Zustimmung eingesetzt werden.

Was bedeutet Opt-Out?

Beim Opt-Out-Modell, das in vielen US Privacy Laws wie dem CCPA (Kalifornien) oder dem CPA (Colorado) Anwendung findet, dürfen Unternehmen personenbezogene Daten zunächst verarbeiten – sofern Nutzer dem nicht widersprechen.

Typische Opt-Out-Mechanismen:

  • „Do Not Sell My Personal Information“-Links auf der Website

  • Browser-Signale wie Global Privacy Control (GPC), die automatisch ein Widerspruchssignal senden

  • Ablehnungsbutton im Cookie-Banner

Anders als bei der DSGVO ist die Einwilligung nicht zwingend erforderlich, außer es geht um sensible Daten (z. B. Gesundheitsinformationen) oder Minderjährige unter 16 Jahren. Auch hier ist ein Opt-In verpflichtend.

Ein konkretes Beispiel: In Kalifornien darf das Retargeting via Facebook Pixel ohne vorheriges Opt-In erfolgen – allerdings nur, wenn Nutzer:innen klar und technisch wirksam widersprechen können.

Technischer Vergleich: Consent Management EU vs. USA

Aspekt
EU
USA
Consent-Pflicht
Ja (Opt-In)
Nein (Opt-Out)
Cookie-Banner Verpflichtung
Ja
Nein, aber Opt-Out-Hinweis notwendig
Granularer Consent
Ja nach Zweck/Kategorie
Nicht verpflichtend
Widerrufsrecht
Ja
Ja, nachträglich
Schutz für Kinder
unter 16 Jahren kein Tracking
unter 16 Jahren Opt-In verpflichtend

 

Für international tätige Unternehmen, insbesondere SaaS-Anbieter, MarTech-Plattformen oder E-Commerce-Betreiber, entsteht dadurch ein erheblicher Mehraufwand: Consent-Lösungen müssen rechtskonform zwischen Opt-In- und Opt-Out-Regimen unterscheiden, etwa durch Geo-Targeting, dynamische Banner oder serverseitige Consent-Weitergabe.

Global Privacy Control (GPC) erklärt: So funktioniert das datenschutzfreundliche Opt-Out-Signal

Nutzer werden beim Surfen täglich mit Cookie-Bannern und Tracking-Abfragen konfrontiert, wobei der Wunsch nach einer einfachen und standardisierten Möglichkeit wächst, um persönliche Datenschutzpräferenzen zentral zu steuern. Genau hier setzt das Global Privacy Control (GPC) an – ein datenschutzfreundlicher Mechanismus, der als browserbasiertes Opt-Out-Signal fungiert.

Der GPC-Mechanismus wurde als Antwort auf die fragmentierten Einwilligungsprozesse im digitalen Ökosystem entwickelt. Ziel ist es, ein universell funktionierendes Signal bereitzustellen, das Webseiten automatisch mitteilt, ob ein Nutzer die Verarbeitung oder Weitergabe seiner personenbezogenen Daten erlaubt oder eben nicht. Das Besondere: Dieses Signal wird direkt vom Browser oder einer Erweiterung gesendet, ganz ohne manuelle Klicks auf Cookie-Bannern.

So funktioniert GPC im Detail:

  • Nutzer aktivieren das GPC-Signal einmalig im Browser oder einer Browser-Erweiterung

  • Bei jedem Besuch einer Website, die GPC unterstützt, wird automatisch ein Opt-Out-Wunsch übermittelt

  • Das betrifft insbesondere die Erhebung persönlicher Daten sowie die Weitergabe an Dritte (z. B. zu Werbezwecken)

  • Das GPC-Signal ist standardisiert, wodurch Webseiten und Consent-Management-Plattformen es automatisiert erkennen und umsetzen können

Das bedeutet: Nutzer müssen nicht mehr jedes Mal ihre Entscheidung treffen oder auf "Ablehnen" klicken, ein großer Fortschritt für Datenschutzkomfort und Nutzerkontrolle.

Wo wird GPC bereits gesetzlich anerkannt?

Besonders relevant ist GPC in den USA, wo es in mehreren Datenschutzgesetzen bereits eine rechtlich bindende Rollespielt. So verpflichten etwa der California Consumer Privacy Act (CCPA) und der Colorado Privacy Act (CPA) Websitebetreiber dazu, das GPC-Signal zu respektieren und entsprechend zu handeln. Wird das Signal ignoriert, drohen in Kalifornien sogar rechtliche Konsequenzen.

US-Datenschutzgesetze vs. DSGVO: Die wichtigsten Unterschiede

Wer als Unternehmen international agiert, stößt schnell auf einen fundamentalen Unterschied im Datenschutz: Während die EU mit der DSGVO ein einheitliches, umfassendes Datenschutzgesetz geschaffen hat, fehlt in den USA ein vergleichbares Pendant auf Bundesebene. Stattdessen ist das amerikanische Datenschutzrecht ein Patchwork aus sektorspezifischen Vorschriften, das je nach Branche, Datentyp oder Bundesstaat stark variiert.

Diese fragmentierte Rechtslage erschwert es Unternehmen, eine einheitliche Datenschutzstrategie umzusetzen – vor allem, wenn Nutzer aus der EU und USA gleichzeitig angesprochen werden.

Zentraler Systemunterschied: Grundrecht vs. Verbraucherschutz

Die DSGVO basiert auf dem Grundrecht auf Datenschutz – ein hoher rechtlicher Anspruch, der alle personenbezogenen Daten unabhängig vom Kontext schützt. In den USA dagegen liegt der Fokus auf dem Verbraucherschutz, meist begrenzt auf wirtschaftliche Kontexte. Das bedeutet: Nicht jede Datenverarbeitung ist gesetzlich geregelt, sondern nur bestimmte Konstellationen, etwa durch Gesetze wie:

  • HIPAA (für Gesundheitsdaten)

  • GLBA (für Finanzdaten)

  • FISMA (für Behörden und Sicherheit)

  • oder CCPA / CPRA auf bundesstaatlicher Ebene

DSGVO vs. US-Datenschutz: Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Thema
EU (z.B. DSGVO)
USA (z.B. CCPA/CPRA)
Geltungsgrund
Grundrecht auf Datenschutz
Verbraucherschutz, kein generelles Datenschutzgesetz
Einwilligung (Consent)
Striktes Opt-In erforderlich
Opt-Out möglich (nur Opt-In bei sensiblen Daten & Kindern
Rechtsgrundlagen
6 definierte Erlaubnisbestände
Kein Rechtsgrundlagenprinzip
Pflicht zur Datenminimierung
Ja
Nein
Profiling
Einschränkungen durch Art.22 DSGVO
Weniger bis keine Einschränkung
Verbraucherrechte
Auskunft, Löschung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit
Ähnlich, aber oft eingeschränkter Umfang
Geltungsbereich
Extraterritorial (weltweit bei EU-Bezug)
Teilweise extraterritorial (z.B. CCPA)
Sanktionen
Bis zu 20 Mio. € oder 4% vom globalen Umsatz
Höchstgrenzen pro Verstoß (z.B. $7.500 bei CCPA)
Aufsichtsbehörden
Zentrale & dezentrale Datenschutzbehörden in der EU
Kaum zentrale Behörden

 

Warum deutsche Unternehmen US-Datenschutzgesetze kennen müssen

Viele deutsche Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass US-Datenschutzgesetze wie der California Consumer Privacy Act (CCPA) oder der California Privacy Rights Act (CPRA) nur für US-amerikanische Firmen gelten. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum: Diese Gesetze besitzen einen sogenannten extraterritorialen Geltungsbereich. Das bedeutet, sie gelten auch für ausländische Unternehmen, sobald diese personenbezogene Daten von US-Bürgern verarbeiten, selbst wenn der Unternehmenssitz in Deutschland ist.

Ein häufig übersehener Fakt: Schon das Tracking eines Websitebesuchers aus Kalifornien kann die Anforderungen der CCPA/CPRA auslösen. Für deutsche Unternehmen, die digitale Services oder Produkte in den USA anbieten, mit US-Plattformen arbeiten oder personalisierte Werbung für US-Nutzer schalten, kann das schnell zum Compliance-Risiko werden.

Die CCPA/CPRA ist kein Einzelfall. Auch Datenschutzgesetze in Colorado, Virginia, Connecticut oder Texas sehen ähnliche extraterritoriale Regelungen vor. Deutsche Unternehmen, die mit Daten aus diesen Bundesstaaten arbeiten, können ebenfalls rechtlich zur Einhaltung verpflichtet sein, beispielsweise bei der Verarbeitung von:

  • E-Mail-Adressen im Newsletter

  • IP-Adressen in der Webanalyse

  • Gerätenutzungsdaten im Retargeting

  • Kaufverhalten im E-Commerce

Deshalb gilt: Sie sollten genau wissen, aus welchem Land oder Bundesstaat Ihre Nutzer kommen und welche Gesetze für deren Daten gelten.

Welche deutschen Unternehmen sind betroffen?

Sie sollten die US-Datenschutzanforderungen im Blick behalten, wenn Sie:

  • Produkte oder Services in den USA, insbesondere in Kalifornien, bewerben oder anbieten

  • eine Website betreiben, die US-Traffic analysiert oder Cookies setzt

  • mit US-Plattformen wie Google, Meta, Stripe, Mailchimp zusammenarbeiten

  • Retargeting oder personalisierte Werbung für US-Nutzer durchführen (z. B. über Facebook Ads)

  • CRM-, Newsletter- oder Automatisierungstools verwenden, die US-Kundendaten verarbeiten

In all diesen Fällen greifen Regelungen wie die CPRA, selbst wenn Sie keinen physischen Standort in den USA haben.

Handlungsempfehlungen für deutsche Unternehmen mit US-Traffic

Damit Sie rechtlich abgesichert sind und den Datenschutzanforderungen gerecht werden, empfehlen wir folgende Maßnahmen:

  1. Consent-Verwaltung nach Region differenzieren
    → Verwenden Sie ein CMP mit Geo-Targeting, wie z. B. Usercentrics mit Region Rules

  2. „Do Not Sell/Share“-Funktion aktiv einbinden
    → Setzen Sie einen sichtbaren Opt-Out-Link für Kalifornien & Co. auf Ihre Website

  3. Server-Side Tracking mit Consent-Logik aufsetzen
    → Binden Sie Ihre CMP-Entscheidungen serverseitig ein und trennen Sie nach Regionen

  4. Consent-Protokolle getrennt dokumentieren
    → Halten Sie separate Consent-Logs für EU- und US-Nutzer bereit (wichtig bei Audits)

  5. Rechtslage regelmäßig überprüfen
    → Neue Bundesstaaten wie Texas, Florida oder Montana haben bereits Datenschutzgesetze verabschiedet, bleiben Sie up to date

Bereichsbezogene Datenschutzregelung: HIPAA, COPPA & Co.

Neben den Datenschutzgesetzen auf Bundesebene, regeln zahlreiche bereichsbezogene Datenschutzregelungen den Umgang mit sensiblen Daten, abhängig vom Sektor oder der Zielgruppe. Für deutsche Unternehmen, die mit US-Daten oder Nutzern interagieren, ist es daher entscheidend, diese Einzelgesetze zu kennen und einzuhalten. Besonders relevant sind dabei: HIPAA, COPPA, GLBA und FERPA

HIPAA – Datenschutz im Gesundheitswesen

Der Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) ist das zentrale US-Gesetz zum Schutz von Gesundheitsdaten. Es verpflichtet Unternehmen, technische, organisatorische und physische Sicherheitsmaßnahmenumzusetzen, wenn sie mit Patientendaten aus den USA arbeiten.

Gilt HIPAA auch für deutsche Unternehmen?

Ja. HIPAA ist extraterritorial anwendbar, also auch für deutsche Firmen, wenn sie:

  • Gesundheitsdaten von US-Patienten verarbeiten

  • Zugang zu solchen Daten haben (z. B. über IT-Dienstleistungen, Telemedizin oder Zahlungsabwicklung)

  • als Business Associate für US-Gesundheitsanbieter tätig sind

Achtung: Wer DSGVO-konform arbeitet, erfüllt nicht automatisch auch die HIPAA-Anforderungen. HIPAA ist in vielen Bereichen konkreter geregelt, etwa hinsichtlich Meldefristen bei Datenschutzvorfällen oder physischer Zugriffssicherung.

COPPA – Datenschutz für Kinder unter 13 Jahren

Der Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) schützt die Privatsphäre von Kindern unter 13 Jahren bei der Online-Nutzung. Unternehmen, die über Websites, Apps oder Plattformen Daten von Kindern erheben, müssen:

  • eine kindgerechte, transparente Datenschutzerklärung bereitstellen

  • die elterliche Zustimmung (Parental Consent) vor der Datenerhebung einholen

  • die erhobenen Daten nicht für gezielte Werbung oder Tracking nutzen

Gilt COPPA auch international?

Ja – auch deutsche Unternehmen sind verpflichtet, sich an COPPA zu halten, wenn sie:

  • Online-Inhalte für Kinder aus den USA bereitstellen

  • Analyse-Tools oder Tracking auf Kinderseiten einsetzen

  • Nutzerdaten von Kindern unter 13 Jahren auswerten oder speichern

Verstöße gegen COPPA können zu Bußgeldern durch die FTC (Federal Trade Commission) führen.

GLBA – Schutz finanzieller Kundendaten

Der Gramm-Leach-Bliley Act (GLBA) verpflichtet Finanzinstitute in den USA, die nicht-öffentlichen persönlichen Informationen (NPI) ihrer Kunden zu schützen. Dazu zählen:

  • Kontodaten

  • Kreditinformationen

  • Transaktionsdaten

  • personenbezogene Angaben im Finanzkontext

Unternehmen müssen ihren Kunden mitteilen, wie sie mit deren Daten umgehen, und Opt-Out-Möglichkeiten bei Datenweitergabe schaffen.

Relevanz für deutsche Firmen:

Wer als FinTech, Zahlungsanbieter oder Finanzdienstleister mit US-Kunden interagiert, sollte GLBA-konforme Sicherheits- und Datenschutzniveaus gewährleisten.

FERPA – Schutz von Bildungsdaten

Der Family Educational Rights and Privacy Act (FERPA) regelt den Umgang mit Schüler- und Studentendaten in den USA. Es gilt für alle Bildungseinrichtungen, die staatliche Mittel erhalten, und gibt:

  • Eltern das Recht, Daten ihrer Kinder einzusehen und kontrollieren zu lassen

  • Studenten ab 18 Jahren Kontrolle über ihre eigenen Bildungsinformationen

Dazu zählen unter anderem:

  • Noten

  • Teilnahmebescheinigungen

  • Adressdaten oder Dokumente zur Studienförderung

Wann sind deutsche Anbieter betroffen?

Bildungsplattformen, E-Learning-Anbieter oder LMS-Systeme, die US-Schulen oder Universitäten bedienen, müssen FERPA-konform arbeiten, etwa bei der Datenweitergabe an Dritte oder dem Hosting von Schülerprofilen.

Warum der Datenschutz-Transfer in die USA weiterhin unsicher bleibt – trotz Data Privacy Framework

Internationale Tech-Giganten wie Google, Meta, Amazon oder Microsoft sind zentrale Bestandteile des digitalen Ökosystems, auch für viele deutsche Unternehmen. Ob über Google Ads, Meta Pixel, Cloud-Dienste oder CRM-Plattformen: Die meisten dieser Services erfordern die Verarbeitung personenbezogener Daten durch US-Unternehmen.

Doch genau hier liegt das Problem: Die Datenschutzstandards der USA und der EU unterscheiden sich grundlegend, was eine rechtssichere Datenübermittlung in Drittländer wie die USA zu einer juristischen Grauzone macht.

Was sagt die DSGVO zur Datenübermittlung in Drittländer?

Gemäß Artikel 44 ff. der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten nur dann aus der EU in ein Drittland übermittelt werden, wenn dort ein angemessenes Datenschutzniveau herrscht. Dies kann entweder durch:

  • ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission,

  • Standardvertragsklauseln (SCCs) oder

  • zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden.

Die USA standen dabei in der Vergangenheit immer wieder in der Kritik, insbesondere wegen mangelnder Schutzmechanismen gegen staatliche Überwachung.

Safe Harbor, Privacy Shield & Co. – Ein Rückblick auf die gescheiterten Abkommen

In den letzten Jahren gab es wiederholt Versuche, eine rechtskonforme Datenübermittlung in die USA zu ermöglichen:

  • Safe Harbor (2000–2015)
    Vom EuGH in Schrems I für ungültig erklärt, da US-Behörden weitreichenden Zugriff auf EU-Daten hatten.

  • Privacy Shield (2016–2020)
    Wurde im Schrems II-Urteil ebenfalls für unzulässig erklärt, aus denselben Gründen: fehlende Rechtsmittel für EU-Bürger und weitreichende Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten.

  • EU-US Data Privacy Framework (seit 2023)
    Aktueller Versuch eines neuen Angemessenheitsbeschlusses, der die Rechtssicherheit verbessern soll. Doch auch hier gibt es massive Kritik von Datenschützern und Juristen, die befürchten, dass dieses Abkommen ebenfalls keinen Bestand vor dem EuGH haben wird.

American Privacy Rights Act (APRA): Kommt jetzt das erste einheitliche Datenschutzgesetz der USA?

Durch das Fehlen eines einheitlichen Datenschutzstandards in den USA stehen viele Unternehmen vor erheblichen Herausforderungen. Doch das könnte sich bald ändern: Mit dem American Privacy Rights Act (APRA) liegt erstmals ein Gesetzesentwurf für ein nationales Datenschutzgesetz in den Vereinigten Staaten vor.

Am 21. April 2024 wurde der APRA als offizieller Diskussionsentwurf veröffentlicht. Ziel ist es, ein einheitliches, umfassendes Datenschutzrecht für alle US-Bundesstaaten zu schaffen, vergleichbar mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Europa.

Was sieht der APRA konkret vor?

Der Entwurf des American Privacy Rights Act bündelt bestehende Datenschutzregelungen aus Bundesstaaten wie Kalifornien (CPRA), Virginia (VCDPA) oder Colorado (CPA) und erweitert sie um neue Kontroll- und Schutzmechanismen für Verbraucher. Zentrale Elemente:

  • Einheitliche Standards für alle US-Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten

  • Erweiterte Rechte für Verbraucher, u. a. Auskunft, Löschung, Korrektur und Widerspruch

  • Transparente Opt-Out-Möglichkeiten für die Datenverarbeitung zu Werbezwecken

  • Strenge Anforderungen für den Umgang mit sensiblen Daten (Sensitive Data)

  • Erhöhte Befugnisse der Federal Trade Commission (FTC) zur Kontrolle und Durchsetzung

  • Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Betroffene bei Datenschutzverstößen

Was bedeutet der APRA für deutsche Unternehmen?

Sollte der APRA in Kraft treten, würde dies erstmals einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen für den US-Marktschaffen. Für deutsche und europäische Unternehmen, die personenbezogene Daten von US-Bürgern verarbeiten, hätte das zwei zentrale Vorteile:

  1. Mehr Rechtssicherheit bei Datenübermittlung und -verarbeitung (z. B. im Marketing, E-Commerce, SaaS)

  2. Einheitliche Compliance-Anforderungen, statt individueller Anpassungen je nach Bundesstaat

Allerdings ist zu beachten: Der APRA befindet sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren – ob und wann er beschlossen wird, ist unklar. Zudem wird bereits Kritik laut, dass einige Formulierungen zu vage seien oder Schlupflöcher für große Tech-Konzerne offenlassen.

Mit dem American Privacy Rights Act hätten die USA zum ersten Mal die Chance, Datenschutz auf nationaler Ebene zu vereinheitlichen – ein Schritt, der längst überfällig ist. Für Unternehmen weltweit würde das nicht nur mehr Klarheit, sondern auch eine bessere Vergleichbarkeit mit der DSGVO bedeuten.

Ob der APRA letztlich verabschiedet wird und wie stark er sich an europäischen Datenschutzstandards orientiert, bleibt abzuwarten. Aber klar ist: Die Debatte über einen bundesweiten US-Datenschutzrahmen ist längst eröffnet.

Fazit: US-Datenschutzgesetze 2025/26 – Wohin geht die Reise?

Die kommenden Jahre bleiben spannend, denn auch 2025 und 2026 stehen ganz im Zeichen zunehmender Datenschutzregulierung in den USA. Für deutsche Unternehmen, die Daten von US-Bürgern verarbeiten oder US-Dienste einsetzen, bleiben die Herausforderungen hoch.

Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen der DSGVO und den US-Datenschutzgesetzen, insbesondere bei der Bewertung von staatlicher Überwachung und persönlichen Datenrechten, führen weiterhin zu Spannungen. Während Europa den Datenschutz als Grundrecht versteht, verfolgen die USA einen sektoralen, konsumorientierten Ansatz, der aus europäischer Sicht oft unzureichend erscheint.

Zwar wurde mit dem American Privacy Rights Act (APRA) ein Versuch unternommen, ein bundesweit einheitliches Datenschutzgesetz auf den Weg zu bringen, doch dessen Zukunft ist noch ungewiss. Sicher ist hingegen: Immer mehr US-Bundesstaaten verabschieden eigene Datenschutzgesetze – bis 2026 unter anderem Indiana und Kentucky.

Für international tätige Unternehmen bedeutet das:
Ohne ein intelligentes Consent Management, das regionale Unterschiede im Datenschutz berücksichtigt, ist ein rechtssicherer Datenumgang kaum möglich. Moderne CMP-Lösungen mit Geo-Targeting, differenzierten Opt-Out-Mechanismen und rechtskonformen Logging-Funktionen sind längst kein Nice-to-have mehr, sondern eine strategische Notwendigkeit.